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Betriebliche Altersvorsorge

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist ein wesentlicher Baustein der Altersvorsorge und bietet sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern zahlreiche Vorteile. Hier erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die verschiedenen Durchführungswege der bAV und die aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen.

Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge

1. Direktversicherung

Die Direktversicherung ist eine Lebensversicherung, die der Arbeitgeber zugunsten des Arbeitnehmers abschließt. Die Beiträge können steuer- und sozialversicherungsfrei eingezahlt werden. Die Leistungen werden im Alter als Rente oder als Einmalzahlung ausgezahlt.

2. Unterstützungskasse

Die Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung, die vom Arbeitgeber getragen wird. Hier können auch höhere Beträge als bei der Direktversicherung eingezahlt werden. Die Leistungen werden über die Unterstützungskasse an den Arbeitnehmer ausgezahlt, wobei die Beiträge steuerlich gefördert werden.

3. Pensionskasse

Die Pensionskasse ist ein rechtlich selbständiges Unternehmen, das eine lebenslange Altersrente und gegebenenfalls eine Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung zusagt. Auch hier sind die Beiträge steuerlich begünstigt, die Auszahlung erfolgt im Rentenalter.

4. Pensionsfonds

Pensionsfonds sind rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtungen, die über Kapitalmarktanlagen höhere Renditen erwirtschaften. Die Beiträge werden steuerlich gefördert, die Auszahlung erfolgt als Rente oder Kapitalleistung.

Grenzen der Barlohnumwandlung

Die betriebliche Altersversorgung wird durch die so genannte Entgeltumwandlung finanziert, bei der Teile des Bruttogehalts in Beiträge zur bAV umgewandelt werden. Der Arbeitgeber kann die Beiträge aber auch zusätzlich zum Gehalt zahlen. Hier die gesetzlichen Höchstgrenzen und Förderbeträge:

Steuerfreier Höchstbetrag: Bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der allgemeinen Rentenversicherung West können jährlich steuerfrei in eine bAV eingezahlt werden. Im Jahr 2024 liegt die BBG West bei 88.200 Euro. Damit sind Beiträge bis zu 7.056 Euro steuerfrei.

Sozialversicherungsfreier Höchstbetrag: Bis zu 4% der BBG West, also 3.528 Euro im Jahr 2024, können sozialversicherungsfrei umgewandelt werden. Darüber hinaus sind weitere 4% steuerfrei, aber sozialversicherungspflichtig.

Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge

Steuerliche Vorteile

Beiträge zur bAV sind steuerlich begünstigt, wodurch sich die Steuerlast für Arbeitgeber und Arbeitnehmer verringert.

Sozialabgabenersparnis

Beiträge bis zu einer bestimmten Grenze sind auch sozialabgabenfrei.

Flexibilität

Verschiedene Durchführungswege ermöglichen eine individuelle Anpassung der bAV an die Bedürfnisse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Attraktive Arbeitgeberleistung

Die bAV ist ein wichtiger Bestandteil eines attraktiven Arbeitgeberangebots und unterstützt die Mitarbeiterbindung und -gewinnung.

Wir unterstützen Sie bei der Einrichtung und Verwaltung Ihrer betrieblichen Altersversorgung. Wir beraten Sie umfassend zu den verschiedenen Durchführungswegen und den aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir maßgeschneiderte Lösungen, die den Bedürfnissen Ihres Unternehmens und denen Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsprechen.

Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr über die Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung zu erfahren. Wir freuen uns darauf, Sie bei der Zukunftssicherung zu unterstützen.